Anfang August 2023 hat die Stadt Aschaffenburg eine Allgemeinverfügung (AV) zu Klimaprotesten erlassen. Anfang September 2023 hat die „Letzte Generation“ Aschaffenburg (LG) vor dem Verwaltungsgericht einen Eilantrag bezüglich der Aussetzung der AV gestellt. Dieser Eilantrag wurde abgewiesen. Dagegen wurde Beschwerde eingelegt. Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof in München hat in zweiter Instanz entschieden: Die AV der Stadt Aschaffenburg, die Demonstrationen der Klima-Aktivisten weitgehend verbietet, ist in großen Teilen nicht zulässig. Durch diesen Entscheid konnte die LG dann am Freitag, den 15.9.2023 zum Klimastreiktag wieder einen Protestmarsch vom Kinopolis zum Schlossplatz durchführen. Betrachtet man nun die Anstrengungen der Stadt Aschaffenburg bezüglich der gescheiterten AV und den Aussagen der Stadtspitze und der Polizei im Main-Echo vom 12.09, dann muss man sich fragen: Auf welchem Auge sind die Verantwortlichen blind?
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