Im Plenum des Stadtrats am 6. Oktober 2025 ließ Oberbürgermeister Jürgen Herzing (SPD) zentrale Frage der KI zur städtebaulichen Zielsetzung im Kontext der Klimaanpassung nur unzureichend beantworten. Dabei ging es um den gesetzlichen Auftrag aus dem Baugesetzbuch (§ 1 Abs. 5 und 6 BauGB) und der Bayerischen Verfassung (Art. 158 ff.), wonach die Klimaanpassung städtebauliche Ziele sind und Eigentum auch dem Gemeinwohl verpflichtet ist. Dass die Beantwortung derart grundlegender Fragen „abgewürgt“ wurde, ist aus Sicht der KI ein Armutszeugnis – undemokratisch und diskriminierend, zumal andere Fragen von Stadtratsmitgliedern ausführlich behandelt wurden.
Zur Sache selbst:
Weiterlesen








