Die derzeit laufende Gerichtsverhandlung des Amtsgerichts Aschaffenburg gegen Umweltaktivisten der „Letzten Generation“ wird von verstörenden Merkwürdigkeiten begleitet. So wurde die Öffentlichkeit von dem Verfahren ausgeschlossen. Die Öffentlichkeit ist aber einer der Grundpfeiler unserer Rechtsordnung. Sie ist in der europäischen Menschenrechtskonvention verankert und damit auch gültiges deutsches Recht.
Die KI, die für maximale Transparenz und direkte Demokratie in allen Bereichen des öffentlichen Lebens eintritt, fordert die strikte Einhaltung des Öffentlichkeitsgebots in dieser und allen weiteren Verfahren dieser Art.
Weiterlesen