GODELSBERG: FRAGEN UNERWÜNSCHT – STADTRAT NICHT VERANTWORTLICH FÜR PLANUNGSFEHLER

GODELSBERG: FRAGEN UNERWÜNSCHT – STADTRAT NICHT VERANTWORTLICH FÜR PLANUNGSFEHLER

Im Plenum des Stadtrats am 6. Oktober 2025 ließ Oberbürgermeister Jürgen Herzing (SPD) zentrale Frage der KI zur städtebaulichen Zielsetzung im Kontext der Klimaanpassung nur unzureichend beantworten. Dabei ging es um den gesetzlichen Auftrag aus dem Baugesetzbuch (§ 1 Abs. 5 und 6 BauGB) und der Bayerischen Verfassung (Art. 158 ff.), wonach die Klimaanpassung städtebauliche Ziele sind und Eigentum auch dem Gemeinwohl verpflichtet ist. Dass die Beantwortung derart grundlegender Fragen „abgewürgt“ wurde, ist aus Sicht der KI ein Armutszeugnis – undemokratisch und diskriminierend, zumal andere Fragen von Stadtratsmitgliedern ausführlich behandelt wurden.

Zur Sache selbst:

Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof hat zwei Bebauungspläne für den Godelsberg für unwirksam erklärt. Die Begründung: zu enge Festsetzungen, fehlende Bezugspunkte bei Bauhöhen und unzureichende Berücksichtigung von Eigentümerinteressen. Die Pläne waren ursprünglich entstanden, weil immer größere Baukörper genehmigt wurden – mit der Folge zunehmender Versiegelung und Verlust von Innengrün und der Veränderung des Charakters des Viertels. Laut Rechtsgutachter Prof. Dr. Lutz Eiding trifft den Stadtrat keine Schuld am Scheitern der Pläne. Das Gericht und Eiding sehen die Ursachen in Mängeln der Umsetzung durch das Planungsamt. Schon allein der fehlende Bezugspunkt für die Gebäudehöhe war ein handwerklicher Fehler, der zur Unwirksamkeit führte.

Eiding empfiehlt, die alten Pläne aufzuheben und neue, rechtssichere Bebauungspläne aufzustellen. Klar ist: Der Stadtrat handelte im Sinne der Mehrheit der Anwohner am Godelsberg. Was ist Ihre Meinung? Schreiben Sie uns unter der E-Mail info@kommunale-initiative.de

Ihr Stadtrat Jürgen Zahn*) unbequem aus Verantwortung

ki-ab

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