Wem gehört die Stadt? – Rederecht beschnitten: Eklat im UVS-Senat!

Wem gehört die Stadt? – Rederecht beschnitten: Eklat im UVS-Senat!

Im Main-Echo-Artikel “Klares Ja zum Neubau Roßmarkt 21” und dem Kommentar “Kriegsgeschrei ist kein Weg” vom 18. September 2020 wurde die Position des KI-Stadtratmitglieds Johannes Büttner in der Debatte des Umwelt- und Verkehrssenats (UVS) verzerrt bzw. unvollständig dargestellt. Es wurde ihm “Trickserei” bei der Wahrnehmung seines Rede- und Antragsrechts unterstellt und triumphiert, mit dem Entzug dieser Rechte habe es „den Richtigen getroffen“ und so weiter und so fort. Dazu stellen wir fest:
Zum Punkt vier (Abriss des Gebäudes Heyland-Brauerei/Alhoha – Bar) hatte er einen Antrag gestellt und nahm ordnungsgemäß den Sitz seines Kollegen Zahn ein. Damit hatte er nach der Geschäftsordnung das Rede- und Abstimmungsrecht zu diesem Punkt. Dessen Entzug durch den Oberbürgermeister stellt eine Verletzung seiner Rechte als Stadtrat dar, mit der sich die Regierung von Unterfranken als Kommunalaufsichtsbehörde befassen wird.
Offensichtlich hatte der Entzug des Rederechts zum Ziel, Kritik an dem in der Öffentlichkeit hoch umstrittenen Abriss eines den Roßmarkt prägenden Gebäudes zum Zwecke der Gewinnmaximierung zu unterbinden und die Diskussion alternativer Nutzungen und der Fassadengestaltung abzuwürgen. Die KI wird das nicht hinnehmen.

Das MAIN-ECHO, die einzige Tageszeitung in der Region, hat seit einiger Zeit eine – wie wir meinen – ungewöhnliche hausinterne Regel aufgestellt, mit der Mitgliedern des Stadtrates der Abdruck von Leserbriefen mit Bezug auf Stadtratsentscheidungen und damit auf die hiesige Kommunalpolitik verweigert wird. Deshalb bringen wir hier den Text des Leserbriefes von Johannes Büttner zum Artikel: „Klares Ja zum Neubau Roßmarkt 21 – Eklat – OB Herzing lässt Wortmeldung nicht zu“:

Zu diesem Artikel möchte ich Folgendes klarstellen. Im Umwelt- und Verkehrs-Senat (UVS) habe ich bis zum Tagesordnungspunkt 4 nur als Stellvertreter und Zuhörer teilgenommen. Zu keinem Punkt habe ich mich zusätzlich zu dem Kollegen Zahn gemeldet. Das entspricht exakt der Geschäftsordnung. Lediglich zu Punkt 4, Abriss und Neubau auf dem Gelände des Heylands-Baues/Aloha-Bar habe ich mich gemeldet. Dazu hatte ich auch einen entsprechenden Antrag gestellt. Das war meine einzige Wortmeldung. Zu diesem Zeitpunkt hatte der Kollege Zahn als ordentliches Mitglied seinen Platz verlassen und mir als Stellvertreter im UVS den Sitz überlassen. Die Sitzung wollte er als Zuhörer weiterverfolgen. Damit hatte ich Rede- und Abstimmungsrecht. Mir das Rederecht zu entziehen ist daher mit dem Kommunalrecht nicht zu begründen, sondern kann wohl nur am Objekt selbst liegen. Es stellen sich hier die Fragen, warum keine Kritik an diesem Objekt von demjenigen geübt werden darf, der sich über mehrere Tage mit der Geschichte und der Struktur des Baues beschäftigt hat? Warum wird ein Bau abgerissen, der im Jahre 2013 vom Dach bis zum Erdgeschoss für viel Geld renoviert wurde? Warum wird ein Mietwohnungsbau mit Gaststätte beseitigt und ein Bürogebäude mit kapitalorientiertem Behindertenprojekt genehmigt? Wo ist der Anspruch nach Erhalt von Mietwohnungen geblieben? Warum wird auf die optische Gestaltung keine Rücksicht genommen? Warum ist keine Übernahme der Sandsteingestaltung im Erdgeschoss wie z. B. bei den Schöntalhöfen in der Nachbarschaft vorgesehen?
Ich kann nur feststellen: Unbequeme Kritik auf dem Plenum am Montag davor oder ein vielleicht übermotiviertes Auftreten meines Kollegen Zahn am Dienstag im PVS sind kein Grund, um mir das demokratische Rederecht – in diesem Fall im UVS – zu entziehen.

Johannes Büttner

ki-ab

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